AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service- und/oder Beförderungsleistungen (im Folgenden:
Serviceleistungen) von Tomasz Chytry Mietwagenunternehmen/TTT24 Airportservice  (im Folgenden: TTT24) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und/oder Serviceleistungen jedweder Art.
(2) Den AGB entgegenstehende AGB des KUNDEN werden – sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde – hiermit ausgeschlossen.
(3) Abweichungen von den AGB bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch TTT24 und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
(4) Mitarbeiter und Fahrer von TTT24 sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.
(5) Durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen von TTT24 unterwirft sich der KUNDE und/oder die beförderte Person (im Folgenden auch: Fahrgäste) diesen AGB

  1. Vertragsgrundlagen / Online-Bestellung

(1) Grundlage für die von TTT24 zu erbringenden Serviceleistungen ist der vom KUNDEN jeweils insbesondere telefonisch, per Fax, per E-Mail und/oder über das Internet erteilte Einzelauftrag (ON-Call) und/oder die mit dem KUNDEN geschlossene Servicevereinbarung, sowie die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen und Spezifikationen. TTT24 trifft keine Verpflichtung, die vom KUNDEN übermittelten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu überprüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind.
(2) Angebote jedweder Art von TTT24 sind freibleibend.
(3) Mit seiner Bestellung erklärt der KUNDE verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Auftrag kommt erst mit Bestätigung des Serviceauftrages (Buchungsbestätigung) durch AD oder der tatsächlichen Serviceleistungen zustande; Stillschweigen gilt seitens TTT24 nicht als Annahme eines Auftrages. Der KUNDE ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) von der Bestellung ab, so gilt diese als vom KUNDEN genehmigt, wenn er nicht umgehend nach Übermittlung Gegenteiliges mitteilt.
(4) Der Vorgang einer Online-Bestellung (Online-Buchung) erfolgt derart, dass der KUNDE auf der Web-Site von TTT24 unter dem URL: www.ttt24.eu in einem ersten Schritt die gewünschte Serviceleistung (Flughafenfahrt etc.) auswählt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Eingabe der Kontakt- und Auftragsdaten. Weiters wird die Zahlungsart (Bar, Wert- oder Kreditkarte) und die Anzahl der beförderten Personen festgelegt. In einem dritten Schritt lassen sich die Auftragsdaten kontrollieren und erfolgt die Absendung des Auftrages (Anbot des KUNDEN). Der KUNDE erhält eine Bestätigung des Eingangs einer Vertragserklärung samt Buchungsnummer am Bildschirm angezeigt. Die verbindliche Auftragsbestätigung folgt danach per E-Mail. Die Auftragsdaten werden gespeichert und dem KUNDEN nebst AGB per E-Mail übermittelt. Eingabefehler können
jederzeit korrigiert werden, indem die unrichtige Eingabe in dem jeweiligen Feld gelöscht wird bzw. der Button
„löschen“ gedrückt wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5)Im Fall von Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG hat der Verbraucher gemäß § 5e KSchG das Recht, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. (6) Servicevereinbarungen gelten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart und der KUNDE nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist – bis auf jederzeitigen Widerruf durch TTT24 geschlossen.

 

III. Serviceleistungen von TTT24

(1) TTT24 erbringt seine Serviceleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages (ON-Call) und/oder der geschlossenen Servicevereinbarung sowie dem technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen. Die Serviceleistung beginnt und endet grundsätzlich – soweit es sich nicht aus den tatsächlichen Umständen anders ergibt – mit dem Datum laut Auftragsbestätigung und zu der darin angegebenen Uhrzeit.
(2) TTT24 ist nach besten Kräften bemüht, seine Serviceleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen von TTT24, es insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Wetter- und/oder Verkehrsbedingungen (Unfälle, Staus etc.) zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistungen durch TTT24 kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen aus vorgenannten Gründen ist TTT24 nicht verpflichtet, Vorschriften, wie insbesondere die StVO zu verletzen, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen und/oder auch nur das geringste Risiko einzugehen.
(3) TTT24 ist jederzeit berechtig, eine Serviceleistung abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für den KUNDEN, die beförderten Personen, den Mitarbeitern von TTT24 und/oder den Ressourcen von TTT24 die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere ist TTT24 berechtigt, nachstehende Personen von Serviceleistungen auszuschließen:
a) Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs (Kfl-Bef Bed) ausgeschlossen sind oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästig fallen würden, sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten,

  1. b) Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson; als Begleitperson kann ein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr fungieren. Mitarbeiter von TTT24 sind mit den Pflichten des Obsorgeverpflichteten nicht belastet .
    (4) TTT24 ist berechtigt, die Übernahme von Gepäck abzulehnen, sofern für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist. Ausgeschlossen von der Beförderung als Gepäck sind nachstehende Gegenstände:
    a) die das für das jeweilige Fahrzeug höchstzulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder im Gesamten überschreiten, b) die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können.
    (5) Gepäck und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, auch wenn das Fahrzeug nur kurzfristig verlassen wird.
    (6) Vergessenes oder verlorenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von 3 Wochen nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von TTT24 hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen Eigentumsnachweis an den Eigentümer ausgefolgt. Wenn sie nicht innerhalb obiger Frist behoben werden bzw. der Eigentumsnachweis nicht erbracht werden kann, verfährt TTT24 nach den Bestimmungen des ABGB über Fundsachen. Bei widersprüchlichen Eigentumserklärungen ist TTT24 berechtigt, Gepäckstücke und Gegenstände gemäß § 1425 ABGB beim zuständigen Gericht zu hinterlegen.
    (7) Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt TTT24 keine Haftung.
    (8) Hunde und sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen von TTT24 befördert werden können. Für Hunde sind Beißkörbe mitzuführen und über Aufforderung der Mitarbeiter von TTT24 zu verwenden.
  1. Pflichten des KUNDEN

(1) Serviceleistungen von TTT24 setzen eine entsprechende und termingerechte Mitwirkung durch den KUNDEN voraus. Der KUNDE ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine pünktliche und gefahrlose Serviceleistung durch TTT24 ermöglichen. Der KUNDE hat insbesondere
a) Adressen, Flugnummern, Abflugs- bzw. Abholungszeiten bzw. der Änderungen richtig und vollständig anzugeben,
b) festgelegte Abholadressen und Abholzeit einzuhalten,
c) Fahrzeuge schonend zu benützen und ein die Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen,
d) Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Mitarbeiter von TTT24 bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu behindern und/oder zu gefährden,
e) Mitarbeiter von TTT24 beim Lenken des Fahrzeuges nicht zu behindern,
f) in den Fahrzeugen nicht zu rauchen und
g) in allen die Benützung der Fahrzeuge betreffenden Angelegenheiten den Anordnungen der Mitarbeiter von TTT24 zu entsprechen.
(2) Im Falle einer Verspätung/Verhinderung der Fahrgäste beträgt die Wartezeit nach Ermessen von TTT24 maximal 30 Minuten. Nach Ablauf der ersten 15 Minuten ist TTT24 berechtigt, für jede weiteren 15 Minuten eine Wartepauschale von jeweils € 10,– inkl. gesetzlicher USt. (Minivan € 18,–) dem KUNDEN zu verrechnen. TTT24 ist berechtigt für jede Zusatzadresse im selben Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 10,– (Minivan € 15,–) , in einem direkt benachbarten Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 12,– (Minivan € 17,–) und in allen anderen Bezirken der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 14,– (Minivan € 19,–) zu verrechnen. Definition Zusatzadresse: zusätzlicher Stopp verbunden mit einem Ein- oder Ausstieg von mind. 1 Fahrgast.
(3) Im Falle von Flugverspätungen und/oder Änderungen im Flugplan bei Abholung, ist der KUNDE nicht verpflichtet, soweit dies für die Erbringung der Services durch TTT24 erforderlich ist, TTT24 davon zu verständigen. Im Falle der Abholung am Flughafen beträgt die im freien Ermessen von TTT24 stehende Wartezeit 45 Minuten nach der Ankunftszeit. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sonstiger Transportmittel.
(4) Nach Beendigung der Serviceleistung sind Gepäckstücke und sonstige Gegenstände auf Vollständigkeit und darauf, dass diese nicht beschädigt sind, zu untersuchen. Verlust und Beschädigung von Gepäckstücken und Gegenständen sind der Geschäftsleitung von TTT24 binnen 2 Tagen nach Beendigung der Serviceleistung, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, schriftlich anzuzeigen.
(5) Im Falle der Verunreinigung, Beschädigung und/oder Zerstörung von Ressourcen von TTT24 durch Fahrgäste haftet der Kunde für im Zusammenhang mit seinem Auftrag beförderte Fahrgäste und/oder Gepäck wie für sein eigenes Verschulden. Er hat den diesbezüglichen Schaden zur Gänze zu ersetzen.

 

  1. Serviceentgelt / Zahlungsbedingungen

(1) Im Falle eines Einzelauftrages (On-Call) gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Sätze und Pauschalen als Serviceentgelt als vereinbart. Im Fall einer Servicevereinbarung richtet sich das Serviceentgelt nach der jeweils getroffenen Servicevereinbarung.
(2) Das Serviceentgelt ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – im Nachhinein unmittelbar nach Leistungserbringung auf die von TTT24 angegebenen Art und Weise (Bar, Wert- und/oder Kreditkarte) zu bezahlen. Sonst ist das Serviceentgelt nach Rechnungslegung sofort netto ohne jeden Abzug und spesenfrei für den Empfänger zur Zahlung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – in Euro inklusive Umsatzsteuer.
(4) Das Entgelt gebührt TTT24 auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von TTT24 gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des § 1155 Abs 1 und § 1168 Abs 1 ABGB wird ebenso abbedungen.
(5) Die von TTT24 genannten Preise sind, sofern nicht deren Verbindlichkeit schriftlich zugesagt wird, unverbindlich. TTT24 ist jedenfalls berechtigt, dem KUNDEN Preiserhöhungen im Falle der Erhöhung maßgeblicher Material-, Transport oder Zulieferpreise sowie der Erhöhung der Personalkosten aufgrund zwingender Bestimmungen in Rechnung zu stellen.
(6) TTT24 ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen.
(7) Bei Zahlungsverzug hat der KUNDE Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den KUNDEN als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen Kosten, wie tarifmäßige Anwalts und Mahnspesen, zu bezahlen.
(8) Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von TTT24 nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten. Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen des KUNDEN gegen Forderungen von TTT24, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, ist ausgeschlossen.
(9) Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnisses des KUNDEN ein, erfolgen keine unbedenklichen Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE trotz Fälligkeit und Mahnung mehr als 3 Wochen in Zahlungsverzug, ist TTT24 berechtigt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen und nur mehr gegen vorherige Bezahlung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(10) Die Stornierung (Rücktritt seitens des KUNDEN) vom Auftrag bis zu 3 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Serviceleistung ist kostenfrei. In allen anderen Fällen von Stornierung werden vereinbarungsgemäß gegenüber dem KUNDEN 100% Stornogebühren in Rechnung gestellt:.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten Leistungen nur teilweise seitens des KUNDEN storniert worden sind, wobei die oben angeführten Stornopauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert worden ist, beziehen.

  1. Gewährleistung / Schadenersatz

(1) Unsere Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich.
(2) Eine Entgeltminderung bzw. die Rückvergütung von Entgelten ist ausgeschlossen, wenn Verspätungen bei Abfahrt und/oder Ankunft von TTT24 aufgrund von leichter Fahrlässigkeit verursacht worden ist. . Höhere Gewalt und deren Folgen befreien TTT24 von der Beförderungsleistung. Unter höhere Gewalt fallen ausdrücklich auch Verkehrsstaus.
(2) Die Haftung von TTT24 für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, für Verspätungsschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenem Gewinn, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei TTT24 zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Fahrgastes. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(4) Die Haftung von TTT24 ist gegenüber den Fahrgästen dem Grunde nach auf solche nachweisbaren Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Fahrgast, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.
(5) Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Verlust längstens innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
(5) Der Fahrgast nimmt zur Kenntnis, dass Gepäck und sonstige Gegenstände mit € 30.000,– je Auftrag versichert sind. Eine Höherversicherung ist über Wunsch des Fahrgastes möglich. Die Haftung von TTT24 für Sachschäden ist mit diesem Betrag der Höhe nach jedenfalls beschränkt, sofern der Fahrgast kein Verbraucher iSd KSchG ist..
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei TTT24 zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Der Höhe nach sind solche Schäden aufgrund Körperverletzung und/oder des Verlustes von Leben mit dem aus der jeweiligen (KFZ-) Haftpflichtversicherung und/oder Insassenversicherung sich ergebenden Höchstbetrag (€ 10.000.000,- je Schadensfall) begrenzt, sofern der Fahrgast kein Verbraucher iSd KSchG ist.

(7) Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für von Dritten, TTT24 gemäß § 1313a ABGB zurechenbaren Personen verursachte Schäden.

VII. Subunternehmer / Substitution

(1) TTT24 ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem KUNDEN obliegenden vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagenunternehmen) zu bedienen.

VIII. Datenschutz

(1) Im Fall eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet TTT24 die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im System der TTT24 und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. Bei Aufnahme einer
Buchung werden ebenfalls etwaige Sonderwünsche(z.B. Raucher/Nichtraucher) ermittelt und verarbeitet.
(2) Der KUNDE kann TTT24 jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei TTT24 gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.
(3) TTT24 gibt zum Zweck und für die Dauer der Bonitätsprüfung die vom KUNDEN hiefür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von TTT24 beauftragte zur Beachtung der gesetzlichen Datenschaftbestimmungen verpflichtete Unternehmen (Name und Anschrift) weiter.
(4) Jede über die obigen Punkte hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des KUNDEN. Dem KUNDEN steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu, welches der KUNDE gegenüber TTT24 jederzeit durch Sendung einer E-Mail an office@ttt24.eu ausüben kann. Wir erteilen dem KUNDEN unentgeltliche Auskunft übers eine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

  1. Sonstiges

(1) Zusagen von TTT24 oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
(2) Sofern die Schriftform als Gültigkeitserfordernis vorgesehen ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder Email diesem Erfordernis.
(3) Zustellungen von TTT24 an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, TTT24 eine Adressänderung bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an der bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.
(4) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertragsabschlusses. Diesfalls gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Verpflichtungen des KUNDEN ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – der Sitz von TTT24.
(2) Für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten als abbedungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für 2320 Schwechat sachlich zuständige Gericht bestimmt.

 

11/2019